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Wie wird in der Beratung 2026 vorgegangen?
Basis für die konkrete Beratung ist ein Mandatsvertrag - auf dieser Grundlage erfolgt dann die Erst-Beratung. Jede Beratung wird dokumentiert (mit Zusendung per Brief oder verschlüsseltem PDF resp. WORD-Dokument als mail-Anhang).
Vor Folgetätigkeiten wird für ihre Aufgabenstellung/en eine Zeitbedarfs-Schätzung erstellt. Danach entscheiden Sie, welcher Arbeitsumfang konkret in Auftrag gegeben wird. Häufige Leistungen generell siehe hier oder hier.
Ist dieser klar, werden Arbeitsschritte auf Berater und Mandant aufgeteilt. Alle Informationsquellen wie Software, Internet, Rating, Literatur, bundesweiter Kontakt zu Kollegen werden genutzt.
Das Beratungsmandat ist immer auftragsbezogen d.h. es entsteht kein unübersehbares (ggf. zu teures) Dauermandat. Dadurch behalten Sie die Souveränität über Ihre Angelegenheiten und bleiben einbezogen. Wenn Termine zu setzen sind, kann dies in Absprache mit Ihnen durch die Kanzlei erfolgen. Bei Vertretungen gegenüber Dritten z.B. Versicherern wird mit Vollmacht gearbeitet.
Seit 2020 wird wir auch online-Beratung angeboten (Telefonate etc. mit verschlüsselter Korrespondenz, natürlich auch Brief-Korrespondenz) - ausgelöst durch bisher schon vielfältigen Mandanten-Wunsch - und auch aufgrund der Corona-Krise.
Wenn Fragen vor einem Mandat sind:
nutzen Sie - wie die meisten - die Gelegenheit, sich vorab über Ihre Beratungs- Möglichkeiten informieren zu lassen. So ein kostenfreies Informations-Erstgespräch (in einfachen Worten: zum ob und wie) kann - wie meistens - telefonisch, wenn Sie es wünschen aber auch persönlich in Kaufbeuren oder in München erfolgen.
Rufen Sie zum Gespräch oder zur Terminierung dazu hier an.
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