EU-Richter zwingen Versicherer zu geschlechtsneutralen Tarifen
EuGH AZ: C-236/09.
Früher spielte bei Versicherungen von Personen das Geschlecht häufig eine preisgestaltende Rolle: Frauen zahlten weniger für ihre Kfz-Haftpflicht, weil sie im Durchschnitt weniger Unfälle haben. Wegen der höheren Lebenserwartung zahlten Frauen allerdings auch höhere Beiträge für private Rentenversicherungen; Frauen zahlten auch höhere Beiträge z.B. in der Berufsunfähigkeits-Versicherung.
Versicherer müssen seitn 21.12.2012 für Frauen und Männer gleiche Tarife/Beiträge verlangen, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die Tarifierung nach Geschlecht ist seiner Ansicht nach eine unzulässige Diskriminierung. Die Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 verlangte geschlechts-neutrale, sogenannte Unisex-Tarife schon seit 21. Dezember 2007.
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