Riester 2023
Die Nutzung von Fördermöglichkeiten nach diesem System wird von der Kanzlei Jani grundsätzlich für gut empfunden. Lesen Sie dazu auch regelmäßig z.B. in “Finanztest” nach. Hier finden Sie ein RIESTER-Merkblatt der Kanzlei JANI mit grundsätzlichen Informationen.
Innerhalb von uns für Mandanten häufig erstellten Versorgungs-Konzepten wird unter anderem auch auf Riester und Rürup im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes sowie auf betriebliche Alters-Versorgung (bAV) eingegangen.
Ein Grundsatz-Problem bei Riester-Verträgen ist oft eine hohe Kostenbelastung. Bestehende Riester-Verträge sollen deshalb kritisch beurteilt werden - durch von uns erstellte Vertragsanalysen.
Nachdem sich die BeraterKanzlei JANI auf Versicherungsberatung sowie RentenBeratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) beschränkt, werden zu anderen Sparformen keine Aussagen gemacht. Bewertungen von (Alt)-Verträgen, die Versicherungsinhalte und Sparprozesse gleichzeitig beinhalten (z.B. Kapital-Versicherungen, Renten-Versicherungen) werden fachkundig unterstützend erstellt.
Bei Bedarf und von Mandanten gewünscht kann ich Kontakt zu unabhängigen Vermögensberatern herstellen.
Die Bundesregierung hat für/seit 2018 beschlossen:
- Grundzulage jährlich 175 €.
- mindestens 100 € Leistung pro Monat sind nicht auf die Grundsicherung anrechenbar (maximal der halbe Hartz-IV-Satz).
- Auch wird die Doppel-Verbeitragung in der Sozialversicherung (einerseits beim “Einzahlen” und andererseits in der Auszahlungsphase) wegfallen.
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