Riester 2023

Die Nutzung von Fördermöglichkeiten nach diesem System wird von der Kanzlei Jani grundsätzlich für gut empfunden. Lesen Sie dazu auch regelmäßig z.B. in “Finanztest” nach. Hier finden Sie ein RIESTER-Merkblatt der Kanzlei JANI mit grundsätzlichen Informationen.

Innerhalb von uns für  Mandanten häufig erstellten Versorgungs-Konzepten wird unter anderem auch auf Riester und Rürup im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes sowie auf betriebliche Alters-Versorgung (bAV) eingegangen.

Ein Grundsatz-Problem bei Riester-Verträgen ist oft eine hohe  Kostenbelastung. Bestehende Riester-Verträge sollen deshalb kritisch beurteilt werden - durch von uns erstellte Vertragsanalysen.

Nachdem sich die BeraterKanzlei JANI auf Versicherungsberatung sowie RentenBeratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) beschränkt, werden zu  anderen Sparformen keine Aussagen gemacht. Bewertungen von (Alt)-Verträgen, die Versicherungsinhalte und Sparprozesse  gleichzeitig beinhalten (z.B. Kapital-Versicherungen, Renten-Versicherungen) werden fachkundig unterstützend erstellt.

Bei Bedarf und von Mandanten gewünscht kann ich Kontakt zu unabhängigen Vermögensberatern herstellen.

Die Bundesregierung hat für/seit 2018 beschlossen:

  • Grundzulage  jährlich  175 €.
  • mindestens 100 € Leistung pro Monat sind nicht  auf die  Grundsicherung  anrechenbar (maximal der halbe Hartz-IV-Satz).
  • Auch wird die Doppel-Verbeitragung in der Sozialversicherung (einerseits beim “Einzahlen” und andererseits in der Auszahlungsphase) wegfallen.

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Tel.: 0 83 41 / 7 15 63 92

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Mail: email@jani.de

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Mitglied im  Bundesverband der Versicherungsberater BVVB e.V.

 www.bvvb.de

 

Pflichtangaben zur Kanzlei

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