Seit 2014 gilt:  HonorarBeratung bei Kapitalanlagen erlaubt

Für den Honorarberater bezüglich Finanzanlagen fiel zum 1.8.2014 der Startschuss zur Neuregelung. Leider haben diesen Schritt meines Wissens bisher nur etwa 100 Berater getan. Der Rest setzt immer noch auf Bezahlung durch Courtage und Provision.
 

Seit 2018 gilt:  Keine Provisionen für Versicherungsprodukte bei unseren Mandaten

In Deutschlang gilt seit Jahrzehnten, dass ein Verkäufer keine Provisionen an Kunden abgeben darf. Dieses so genannte Provisionsabgabeverbot ist schon länger in der Kritik und wurde von europäischen Behörden den nationalen Parlamenten zur Veränderung/Neuregelung aufgegeben. Bis zum Sommer 2017 war zu lesen: "das Provisionsabgabeverbot wird ... zum Jahresende fallen”. Die Rechtslage war eher verworren; noch 2015 hatte das LG Köln eine Provisionsteilung erlaubt. Für Deutschland galt aber dennoch, das Verbot der Provisionsabgabe bleibt bis zum 30. Juni 2017 bestehen (Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 16. Dezember 2015).

Versicherungsverkäufer befürchteten oder besser gesagt behaupteten:  wenn Provisionen an Kunden ausbezahlt würden, würden die Kunden animiert, sich nicht nach ihrem Bedarf abzusichern, sondern nach der Provision. 

nach Gesetzgeberrunde  gilt seit Juli 2017:

  • das Provisionsabgabeverbot gilt weiter
  • nach Gesetzeslage  müssen bei Beratung (z.B. durch Versicherungsberater) von den Gesellschaften Netto-Tarife d.h. Produkte möglichst ohne Provision/Courtage angeboten werden.
  • gibt es nur Tarife mit Provision, müssen davon 80% - sofern kein Vertreter dazwischensteht - an den Kunden ausbezahlt werden (so genannte “Weiterleitung” ab  2018 - nach meiner aktuellen Kenntnis betrifft dies die Provision/Courtage der ersten  fünf Jahre).
  • Leider dürfen von z.B. Maklern zusätzlich vom Kunden extra Gebühren verlangt werden - zusätzlich zu den Provisionen/Courtagen von den Versicherern.
     

Die Aussagen der Kanzlei Jani sind:

  • am besten sind Produkte ohne Provision - gekoppelt mit Beratung gegen Gebühr.
  • Selbst wenn der Kunde Geld für sein von ihm gekauftes Produkt  bekäme, ist durch richtige Beratung ein Fehlanreiz ausgeschlossen.

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Tel.: 0 83 41 / 7 15 63 92

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Mail: email@jani.de

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