Pflege 2024
Klicken Sie hier zur Weiterleitung bezüglich Infos aus dem Bundesministerium. Telefon-Hotlines stehen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung (0 180 3770 500-1), Beratung zu Heim- und Pflegedienstverträgen (0 180 3770 500-2) und alternative Wohnformen (0 180 3770 500-3) zur Verfügung. Seit 1. Januar 2017 gilt eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit im Sozialgesetzbuch XI und es gibt neue Begutachtungsinstrumente. Aus dem bisherigen Begriff der Pflegestufe wurde der neue Begriff Pflegegrad - dazu kurz und prägnant:
fünf Pflegegrade werden in Abhängigkeit von einem (anteiligen) Verlust von Selbständigkeit und Fähigkeiten des Versicherten ermittelt. Dabei werden neben Mobilität, Körperpflege sowie auch die soziale Kontaktpflege, die Selbstversorgung sowie kognitive und kommunikative Fähigkeiten auf der Grundlage eines Katalogs mit 64 Einzelfragen bewertet. Bei den Pflegesachleistungen können bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen zu Unterstützungsleistungen im Alltag umgewidmet werden.
Lesen Sie hier kritische weitere ERST-Hinweise zur Reform und zu privaten Produkten/Beiträgen.
Hier die erfreuliche Neuregelung 2019 zur Heranziehung von Angehörigen betreffend Kosten.
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