Wie hoch ist das Honorar?

Meist wird nach Stunden abgerechnet - in Anlehnung an das  Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz (RVG). Dabei haben sich feste Stundensätze jahrelang als Abrechnungsbasis bewährt.

Nach der Erstbesprechung wird für weitere (vom Berater in der Erstberatung aufgezeigte) Arbeiten eine Zeitbedarfs-Schätzung erstellt und Sie entscheiden, in welchem Umfang das Mandat aufgebaut/fortgesetzt wird. Kosten können durch “Eigenleistungen” aktiv gesteuert werden. Höchstbeträge bezüglich der Vergütung (Limits) werden akzeptiert.

Manche Leistungen können nach Vereinbarung auch pauschal abgerechnet werden.

Für Betriebe ist das Honorar Betriebsausgabe. Bei Privaten Mandaten können die Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn es um private Rentenversicherungen (auch in den Aspekten Berufs- und Erwerbsunfähigkeit) geht; entsprechende Informationen des BMF (Schreiben vom 20.11.1997 an die obersten Finanzbehörden der Länder) hier als PDF.

Beachten Sie meinen Hinweis auf kostenlose Erst-Kontaktierung - natürlich nicht kostenfreie Erst-Beratung.

 

 

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