|
Wie wird vorgegangen?
Die Beratung erfolgt auf der Basis eines Mandatsvertraqes mündlich und/oder schriftlich; die Erstberatung meist mit persönlichem Kontakt. Jede Beratung wird schriftlich protokolliert. Bei notwendigen Folgetätigkeiten wird Ihnen eine Zeitbedarfs-Schätzung erstellt und Sie entscheiden, welcher weiterer Arbeitsumfang in Auftrag gegeben wird. Ist dieser klar, werden Arbeitsschritte auf Berater und Mandant aufgeteilt. Sämtliche möglichen Informationsquellen wie Software, Internet, Rating, Literatur, bundesweiter Kontakt zu Kollegen werden einbezogen.
Kostenlose (unkonkrete, unprotokollierte) Erst-Beratung wird von uns mit Absicht und unter Rücksichtnahme auf die oft gegebene Komplexität nicht angeboten. Ob Ihre Fragestellung in das Aufgabengebiet der Kanzlei JANI fällt, wird vom Inhaber in einem ersten kostenfreien Telefonat geklärt.
Das Beratungsmandat kann von Ihnen beendet werden und ist immer auftragsbezogen d.h. es entsteht kein Dauermandat mit unübersehbaren Kosten. Dadurch behalten Sie die Souveränität über die Vorgänge und sind aber auch weiterhin gefordert, aktiv das Heft in der Hand zu halten. Wenn Termine zu setzen sind, kann dies in Absprache mit Ihnen - auch längerfristig - durch die Kanzlei erfolgen.
Bei Vertretungen gegenüber Dritten wird mit Vollmacht gearbeitet; diese entspricht in ihm Umfang einer Anwaltsvollmacht und wird jedoch nur in Absprache mit den Mandaten eingesetzt.
|