Kinder in Tagespflege gesetzlich mitversichert

Kinder sind ab dem 1. Oktober 2005 in der Tagespflege gesetzlich gegen Unfälle mitversichert. Geregelt wird dies über das zu diesem Zeitpunkt in Kraft tretende Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen übernehmen künftig die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation nach Unfällen in der Tagespflege oder bei Wegeunfällen. In besonders schweren Fällen wird zusätzlich eine Rente gezahlt.

Ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind die Tagesmütter und Tagesväter, sofern sie sich um die Kinder nur einer Familie kümmern. Nehmen sie zusätzlich weitere Kinder mehrerer Eltern in Pflege, so müssen sie sich selbst bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege anmelden.

 

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Tel.: 0 83 41 / 7 15 63 92

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