Rürup 2010 (häufige Bezeichnung BASIS-Rente)
 

Das Alterseinkünftegesetz hat seit 2005 die steuerliche Förderung von Alterseinkünften in drei Schichten eingeteilt. Schicht 1-Beiträge (für Rürup-Produkte) können steuerlich abgesetzt werden: es begann 2005 mit 60 % Abzugsfähigkeit von 20.000 € pro Person und Jahr,  im Jahr 2025 werden 100% erreicht. Arbeitrgeber-Anteile zur gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) werden in Abzug gebracht; zum Teil auch fiktiv.

Renten unterliegen ab 2005 einheitlich – auch bei Selbständigen – der Besteuerung; das gilt auch für Bestandsrenten. Schicht 1-Renten sind steuerpflichtig mit einem Satz von 56 %, wenn die Leistung ab 2008 erfolgt. Wenn die Rente später beginnt gilt: jedes Jahr plus 2 Prozent bis 2020, ab dann jedes Jahr plus 1 Prozent, sodass 2040 100 Prozent erreicht sind. Achtung: der nicht der Steuer unterworfene Betrag der Rente wird im ersten Bezugsjahr der Rente aus dem entsprechenden Prozentsatz ermittelt. Der so ermittelte absolute Euro-Betrag bleibt als Freibetrag bis ans Lebensende bestehen.

 Merkmale der Produkte:

  • Es muss Personenidentität zwischen Beitragszahler, versicherter Person und Leistungsempfänger bestehen.
  • Das angesparte Kapital darf nur in Form einer Rente – frühestens mit 60 - ausgezahlt werden. Eine Kapitalleistung ist nicht erlaubt.
  • Leistungen im Todesfall: grundsätzlich nein.
  • Die Ansprüche aus dem Vertrag sind nicht übertragbar, veräußerbar, beleihbar oder kapitalisierbar.
  • Das Kapital ist im Rahmen von Harz-IV  Schonvermögen.
  • Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Schutz darf eingeschlossen werden. Die BUZ-Beitragsanteile müssen weniger als 50 Prozent beitragen.

Durch das Jahressteuergesetz 2007 ist klargestellt, dass auch Banken, Sparkassen und Investment-Gesellschaften zu Rürup-Anbietern sein können. Es besteht kein Monopol der Lebensversicherer. Die Fondsgesellschaften haben noch einen kleinen Marktanteil, was sich vermutlich 2008 ändern wird.

Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen Januar 2008 hier.

Altersvorsorge hat primär nichts mit Versicherungen zu tun; auch wenn die Versicherungswirtschaft es geschafft hat, dass die Bevölkerung dies damit verbindet. Rentierliche Altersvorsorge ist mit Organisation eines „Sparvorgangs“ verbunden.
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Innerhalb meiner Arbeit mache ich jedoch selbstverständlich Vertragsbewertungen, die Versicherungsinhalte und Sparprozesse beinhalten. Innerhalb des  Versorgungs-Konzepts gebe ich im Rahmen eines Exkurses  einen knappen Überblick zur Altersversorgung inclusive Riester,
Rürup, betriebliche Altersversorgung.