Altersrente erst mit 67 

Die Regierung will die Regelaltersgrenze schrittweise von heute 65 auf 67 Jahre erhöhen. Das gilt für die gesetzliche Rentenversicherung, die Alterssicherung der Landwirte, die Beamtenversorgung und die Künstlersozialversicherung. Begonnen wird mit der Regelung ab 1. Januar 2012: jedes Jahr wird der frühestmögliche Rentenbeginn um einen Monat hinausgeschoben.

Nach zwölf Jahren steigt die Regelaltersgrenze um zwei Monate pro Jahr und 2029 sind dann die 67 Jahre erreicht. Vom späteren Ruhestand ist damit 2012 erstmals der Jahrgang 1947 betroffen. 2029 dürfen alle Geburtsjahrgänge von 1964 an aufwärts erst mit 67 Jahren ihre gesetzliche Rente ohne Abschläge erhalten. Für langjährig Versicherte gibt’s Sonderregelungen:

  • hat jemand mehr als 45 Beitragsjahre, darf er auch weiterhin ohne jeden Abschlag mit 65 Jahren in Rente gehen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist jedoch nicht möglich.
  • Nach 35 Versicherungsjahren kann bereits mit 63 Jahren die Altersrente beantragt werden; dann wird die Rente aber um 14,4 Prozent gekürzt.

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit soll es in Zukunft nicht mehr geben.

Die grosse Witwen- oder Witwerrente soll künftig erst ab Alter 47 bezahlt werden; Aktuell gelten hier 45 Jahre.

Ziel der Reform ist die Beitragsstabilität – 20 Prozent sollen auf keinen Fall überschritten werden. Der aktuell bei 19,5 Prozent liegende Beitrag soll aber 2007 auf 19.9 Prozent angehoben werden.

 

Buchloe, München, Augsburg am 27.10.2006                             Artikel als PDF zum Download