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Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Rechtliche Grundlage war für Versicherungsberater bis 21. Mai 2007 Artikel 1 des deutschen Rechtsberatungsgesetzes (RBerG). Die richterlich erteilte Erlaubnis umfasste die “Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen” und die “Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall”.
Versicherungsberater fallen seit dem 22. Mai 2007 unter die Regularien der Industrie- und Handelskammer (IHK) und müssen eine Erlaubnis nach § 34e Gewerbeordnung GewO haben und registriert sein. Diese “neue” Erlaubnis wurde für Alfred Jani unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis (RBerG) erteilt. Gesetze: VersVermG ; Gesetz zur Neuregelung des Vermittlerrechts.
Unser Berufsstand wurde zum 22. 5. 2007 in das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aufgenommen. § 42a VVG lautet: “(4) Versicherungsberater im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmässig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer aussergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.“
Pflichtangabe gemäss § 42k VVG: Schlichtungsstelle / Ombudsmann sind:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 22, 10006 Berlin
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Kronenstr. 13, 10117 Berlin
Hier können Sie einen M U S T E R - Mandatsvertrag einsehen.
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