Was sind die rechtlichen Grundlagen für die VersicherungsBeratung?

Bis 21. Mai 2007 galt das Rechts-Beratungs-Gesetz (RBerG) und verlangte eine richterlich erteilte Erlaubnis.

Seit 22. Mai 2007 müssen Versicherungsberater eine Erlaubnis der IHK nach § 34e Gewerbeordnung haben und  registriert sein.

Die “neue” IHK-Erlaubnis wurde für Alfred Jani unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach RBerG erteilt. Gesetzes-Links: VersVermG ; Gesetz zur Neuregelung des Vermittlerrechts.

Versicherungsberater wurden  in § 42a Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG) aufgenommen:

“(4) Versicherungsberater im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmässig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer aussergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.“

Für die Beratung durch die Kanzlei Jani gilt unser  MandatsvertragHier ist ein Muster.

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Mitglied im  Bundesverband der Versicherungsberater BVVB e.V.

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