War 2009 ein Wechseljahr?

Eine Regelung aus der Gesundheitsreform: von 1.1.2009 bis 30.6.2009 konnten bisher privat Versicherte bei ihrem bisherigen Versicherer oder auch zu einem neuen Versicherer in den Basistarif wechseln unter Mitnahme der für den Basistarif notwendigen Alterungsrückstellung - ohne Gesundheitsprüfung.

Um ein “Durchwechseln” von zunächst Basistarif und sofort in einen anderen Tarif bei eineneuen VR zu vermeiden, wurde auf Betreiben der Branche eine Mindestverweildauer von 18 Monaten für den Basistarif eingeführt. Hier ist der Link zur Kalkulationsverordnung des Gesetzgebers.

Viele Versicherte haben in dieser Hinsicht ihren Versicherer nicht verlassen, genaue Zahlen liegen nicht vor.