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Mögliche Pauschalen:
Berechnungsgrundlage bei der Zeitvergütung nach Stundensätzen ist die angefangene Viertelstunde und die persönliche Beratung durch den Versicherungsberater. Für Sachbearbeitung wird die Hälfte, für Sekretariatstätigkeiten ein Drittel der tatsächlich gearbeiteten Zeit berechnet.
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