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Persönliche Sicherheits Analyse (psa) - Versorgungskonzept
Hierzu zählen ggf. Themen wie BU, Tod, Pflegefall, längerfristige Erkrankung; Altersversorgung.
Alle schon bestehenden Absicherungen sollten auf Sinn und Brauchbarkeit geprüft werden und alle notwendigen Absicherungsmassnahmen sollten mit der gebotenen Fachkompetenz und unter Berücksichtigung der persönlichen Versorgungsziele in eine zielgerichtete Gesamtbetrachtung - einem Versorgungskonzept - eingeordnet werden.
Ein individuelles und damit wirklich passendes Versorgungskonzept stellt üblicherweise das “Herzstück” unserer Beratungsleistung dar. Es wird schriftlich erstellt und ermöglicht Ihnen im Anschluss oder später die Umsetzung der gebotenen (und nachvollziehbar begründeten) Massnahmen und die Veranlassung nächster Schritte.
Auch dabei dürfen Sie gerne auf weitere Beratungsleistung der Kanzlei JANI zurückgreifen.
Den Mandanten werden dazu im Vorfeld entsprechende “Werkzeuge” z.B. der psa-Bogen zur Verfügung gestellt.
Beachten Sie die Hinweise unter “Übliches Vorgehen”.
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