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Aus der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) wurde ab 1.7.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Durch das am 1.7.2004 in Kraft getretene Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wurden die Gerichtskosten (nach dem Gerichtskostengesetz GKG) und die Vergütung für Rechtsanwälte (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG) neu gefasst.
Das RVG berücksichtigt die Veränderungen bei den von Rechtsanwälten geleisteten Tätigkeiten indem es z. B. in seinem Vergütungsverzeichnis (VV) die aussergerichtliche Tätigkeit an den Anfang stellt. Überdies sind die Vergütungen im Vergleich zur BRAGO höher; die letzte Anpassung erfolgte dort 1994.
Die Rechtsschutzversicherer prognostizieren einen Anstieg der Beiträge - wenn auch verfahrensbedingt erst zeitversetzt in den nächsten Jahren.
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