Kinder sind nicht erst seit Pestalozzi mit unserer Vorsorge zu bedenken.

Kinder sind meistens bei den Eltern mitversichert: z.B. in der gesetzlichen Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung. Für den Fall eines Unfalles greift bei Kindergarten- bzw. bei Schulkindern die gesetzliche Unfallversicherung. Eine private Unfall-Versicherung empfehle ich dann, wenn nicht schon anderweitig erhebliche Vermögensmassen im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses mit Invalidität als Folge bereitstehen.

Wichtig  ist für die Qualität des Versicherungsschutzes einerseits eine gute Gliedertaxe. Vergiftungen sollten (einschließlich Lebensmittelvergiftungen) möglichst als Unfall bedingungsgemäß anerkannt sein; dies darüber hinaus bis zu einem möglichst hohen Kindesalter.

Die Basis der Leistung des Versicherers bildet die Invaliditätssumme; aus ihr und dem Prozentsatz der Invalidität wird der Leistungsbetrag des VR errechnet. Die Invaliditätssumme sollte bei mindestens 100.000 € liegen. Preistreibende Extras (z.B. Tagegelder) können häufig getrost weggelassen und durch einen ”Spartopf” ausgeglichen werden. Zur  Schwerbehinderung (durch Unfall oder  Erkrankungen entstanden) einige Bemerkungen:

1. Problemdarstellung: So informieren die Versicherungsgesellschaften: ”Die Schwerbehindertenstatistik von 1995 des Stat. Bundesamtes beinhaltet 123.000 schwer behinderte Kinder unter 15 Jahren (interner Anteil der geistig/seelischen Fälle ca. 45.000). Jährliche Wachstumsrate ca. 15.000 Fälle.”

Wichtig für Eltern ist aber nicht die  Zahl der bestehenden Fälle, sondern die Wahrscheinlichkeit, mit der das eigene Kind betroffen sein kann.

2. Wahrscheinlichkeiten: Umgerechnet aus Statistiken des Bundeslandes Bayern ist es so, dass in einem Ort mit insgesamt 10.000 Einwohnern im Laufe eines Jahres ein weiteres Kind schwer behindert sein wird. Dies ist einerseits eine relativ geringe Wahrscheinlichkeit, sie sollte von allen Eltern aber schon wahrgenommen werden.

3. Produkte: Seit einigen Jahren sind nun mittlerweile mehrere Dutzend Versicherer mit Produkten auf dem Markt, die Leistungen für den Fall einer Schwerbehinderung bei Kindern vorsehen und zwar grundsätzlich unabhängig aus welchen Ursachen. Dabei ist eine Vielfalt an Produkt-Modellen festzustellen. Es gibt als Leistungen:

    n lebenslange Renten (solange Schwerbehinderung besteht)

    n Kapitalbeträge als Einmalzahlung

    n Mischformen

Auch rechtlich sind die Verträge unterschiedlich gestaltet, sie reichen von eigenständigen Vertragswerken bis zu Zusatzversicherungen zu Unfall- oder Rentenversicherungen.

Darüber hinaus sind die Leistungen teilweise an die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises oder andererseits an einen bestimmten Invaliditätsgrad oder wieder nur an bestimmte Erkrankungen (Beispiele: Organtransplantation, Krebs, Kinderlähmung) geknüpft.

Die derzeit auf dem ”Markt” versicherbaren Leistungen sind in ihrer Höhe von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich der Höhe nach begrenzt.

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