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Wie hoch ist das Honorar?
Natürlich ist Ihr erster Anruf bei uns kostenfrei. Es wird aber bewusst von weiteren kostenfreien Erstbesprechungen abgesehen, um ökonomisch sinnvoll und sofort effizient zur Beratung zu kommen. Für Fragen vor der Beratung nutzen unsere Mandanten das eingangs erwähnte Telefonat.
Im Mandat wird dann nach Stunden in Anlehnung an das seit dem 1.7.2004 gültige Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Feste Stundensätze haben sich jahrelang als Abrechnungsbasis bewährt.
Für Betriebe ist das Honorar Betriebsausgabe.
Bei Privaten Mandaten können die Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn es um private Rentenversicherungen (auch in den Aspekten Berufs- und Erwerbsunfähigkeit) geht; entsprechende Informationen des BMF (Schreiben vom 20.11.1997 an die obersten Finanzbehörden der Länder) hier als PDF.
Nach der Erstbesprechung wird für weitere (vom Berater in der Erstberatung aufgezeigte) Arbeiten eine Zeitbedarfs-Schätzung erstellt und Sie entscheiden, in welchem Umfang das Mandat fortgesetzt wird. Kosten können durch “Eigenleistungen” aktiv gesteuert werden. Höchstbeträge bezüglich der Vergütung (Limits) werden akzeptiert. Manche Leistungen können nach Vereinbarung auch pauschal abgerechnet werden.
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