Was versteht man unter betrieblicher Altersversorgung (bAV)?

Eine Glosse von Herrn Prof. Dr. rer. pol. Oskar Goecke von der Fachhochschule Köln mit dem Titel “Der Kühlschrank im Keller”  beleuchtet die Thematik mit Humor und zeigt viele Facetten in pointierter Weise etwa zum “Expertentum” auf. PDF-Dokument hier.

Vorangestellt soll hier auch auf die in bAV hervorragend aufgestellte Kanzlei Dr. Fiala in München hingewiesen werden; von dort wurde z.B. 2007 das richtungsweisende Urteil zur Zillmerung vor dem LAG München erstritten.

Eine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn für den Arbeitnehmer (AN) oder für  Zugehörige (z. B. Handelsvertreter; Freiberufler) vom Arbeitgeber (AG) Versorgungen zugesagt werden für das Rentenalter oder/und für bestimmte Fälle z. B. Tod, Erwerbsminderung. Als Leistung kommen Kapital oder Rente in Frage. Eine Koppelung der bAV-Höhe an bestimmte Grössen wie Gehalt oder Gewinnsituation ist erlaubt. Durchführungswege (i=intern, e=extern) sind:

Die Pensionszusage (PZ) ist der häufigste Durchführungsweg, auf sie entfallen rund 58% der 360 Milliarden € Deckungsmittel. Auf die PK entfallen 21%, auf die DV 13% und auf PF rund 1%. Lesen Sie weiter unter:

Lesen Sie  den Gastartikel: Betriebliche Altersversorgung: Rechtlicher Rahmen der Honorarberatung*