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Bundestag berät über Sicherung der Altersvorsorge Selbständiger Bisher unterliegen Einkünfte Selbständiger der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung wären diesem Risiko nicht ausgesetzt. Diese Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt, betonte Bundesministerin Zypries. Der Deutsche Bundestag hat über den Regierungsentwurf zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung in erster Lesung am 11. Mai beraten. Durch den Pfändungsschutz sollen darüber hinaus bessere Rahmenbedingungen für Existenzgründungen geschaffen sowie die Kultur der Selbständigkeit gefördert werden. Der andere Regelungsschwerpunkt des Gesetzes liegt im Bereich der Insolvenzanfechtung. Pfändungsschutz für private Altersvorsorge: Die Lebensversicherung als die am weitesten verbreiteten Formen der Alterssicherung und die private Rentenversicherung, sollen gegen einen schrankenlosen Vollstreckungszugriff geschützt werden: Rentenzahlungen aus solchen Verträgen sollen in gleicher Weise geschützt werden wie die aus der gesetzlichen Versicherung. Deshalb sind die nach Eintritt des Versicherungsfalles von den Versicherern ausgezahlten Renten zu schützen und auch das anzusparende Vorsorgekapital.
Insolvenzanfechtung: Die Insolvenzanfechtung wurde durch den Bundesgerichtshof (BGH) für Insolvenzverwalter erleichtert. Damit sind insbesondere öffentlich-rechtliche Gläubiger benachteiligt. Nun soll eine Anfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung auf Fälle von unlauterem Verhalten beschränkt werden. Damit trägt das Gesetz dem Interesse der öffentlich-rechtlichen Gläubiger Rechnung und verletzt andererseits nicht den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung.
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