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Was gilt für “alte” Lebens- oder Renten-Versicherungen?
Situation: vor Jahren wurde eine Kapital-Lebensversicherung (KLV) für monatlich 70 € abgeschlossen. Der Beitrag beträgt durch die “Dynamik” mittlerweile 154,30 € . Der Vertrag soll noch 16 Jahre “laufen”. Jetzt interessiert Sie die Rendite des Vertrages. Soll man den Vertrag behalten (weiterzahlen) oder mit dem Geld etwas besseres anfangen? Welche “Fallstricke” lauern und was ist zu beachten?
Diese Fragen werden oft gestellt. Gleichzeitig bestehen grosse Wissenslücken bei Kunden und daraus resultiert oft ein unsachgemässer Umgang mit den Verträgen. Um vernünftige Berechnungen zu machen, muss man sich die aktuellen Zahlen des Versicherers mitteilen lassen: Rückkaufswert, Prognose für die Ablaufzahlung sowie alle aktuell aus dem Vertrag zur Verfügung stehenden Versicherungsleistungen (z. B. bei Tod, Frührente, Heirat, dread-disease); der Beitrag ist meist bekannt.
Aufschlussreich ist nach Vorlage der Zahlen die “Alternativ-Rendite”. Dieser Wert ist der Zinssatz, der von einer anderen (“alternativen”) Kapitalanlage unter Einsatz des Rückkaufswertes und der monatlichen Beiträge erbracht werden müsste, um mit der KLV gleichzuziehen d. h. denselben Betrag zum Ablaufzeitpunkt zu erzielen.
Die LV wird bei Umsetzung dieser Massnahme gekündigt. Dabei muss der aktuelle gegebene Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Selbstverständlich unter Beachtung, dass mittlerweile viele weitere gute und günstige Versicherer entsprechenden Risikoschutz bieten. Der auf dem “Markt” angebotene Versicherungsschutz ist in den letzten Jahren stark in Bewegung geraten, auch mit qualitativen Verbesserungen (z. B. BU- sowie BUZ-Versicherungen) oder manchmal Beitragssenkungen (z. B. Risikoversicherungen).
Welche alternative Rendite sich im Falle einer möglichen “Beitragsfreistellung” der LV ergibt, wird ähnlich ermittelt; zusätzlich zu berücksichtigen sind dabei die sich nach der Beitragsfreistellung ergebenden Versicherungsleistungen jetzt und bei Ablauf. Häufig ergeben sich bei diesen Alternativ-Renditen passable bis hin zu sehr guten Werten für diese Verträge. Die Begründung liegt im sogenannten Zinseszinseffekt, der natürlich auch in den Guthabenberechnungen der Lebensversicherer dann am grössten ist, wenn schon viele Jahre in die Verträge eingezahlt wurde und der vereinbarte Vertragsablauf nicht mehr weit entfernt ist.
Deshalb wäre es ohne genaue Zahlen finanziell fahrlässig, eine seit längerem bestehenden KLV einfach zu kündigen und sich den Rückkaufswert auszahlen zu lassen. Andererseits kann es ratsam sein, unrentable KLV`s oder Rentenversicherungen zu kündigen um teurere Verpflichtungen abzulösen oder erst gar nicht eingehen zu müssen. Bei finanziellen Engpässen kann auch eine Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung ( “Police-Darlehen”) die richtige Wahl sein.
Bei der Analyse eines Vertrages durch einen Versicherungsberater wird auch die Frage gestellt, wie wahrscheinlich es ist, dass der betreffende Versicherer seine Prognosen speziell bei Ablauf des Vertrages einhalten wird. Hilfreich können dabei Ratings sein.
Wenn der Vertrag nicht nur als rentierliche Anlage dienen soll (z. B. bei Absicherungsbedarf bei Frühinvalidität), sollte der beinhaltete Versicherungsschutz streng auf seine Tauglichkeit und Qualität überprüft und muss erfahrungsgemäss meistens optimiert werden.
Ein weiterer Aspekt im Umgang mit Altverträgen - insbesondere mit Blick auf Altersversorgung und Rendite - ist die steuerliche Behandlung der Beiträge sowie die Besteuerung der Leistungen. Hier hat das Alterseinkünftegesetz mit dem Stichtag 1-1-2005 einige Veränderungen mit sich gebracht, die wir sehr sorgfältig in der Beratung abwägen werden. Bei Bedarf wird ein Steuerberater involviert.
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