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Neues Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG)
Das aus dem Jahr 1908 stammende Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG) wurde zum 1.1.2008 erneuert. Hier eine (lose) Auflistung von Änderungen oder Neuerungen, die durch entspr. Klicks vertieft werden können.
Insgesamt werden also Verbraucherrechte gestärkt, was sehr zu begrüssen ist.
Wirken wird das Gesetz für ab dem 1.1.2008 abgeschlossene Versicherungsverträge sofort, für sogenannte “Altverträge” spätestens zum 1.1.2009. Manche VR haben erklärt, dass sie die Regelungen bereits ab 2008 für Alt- und Neuverträge anwenden werden; dies geht für Altverträge dann, wenn die neue Regelung nicht schlechter ist als die bisherige.
Diese Sonderregelungen für die Wirkung gibt es:
- “Alte” Lebensversicherungen die bisher keine Überschüsse vorsahen, werden auch nach dem 1.1.2009 nicht überschussberechtigt.
- Für “Alte” Lebensversicherungen die bisher Überschüsse vorsahen, wird die Neuregelung sofort ab 1.1.2008 gelten; nicht für abgeschlossene Vorgänge, aber für zukünftige.
- Für “Alte” Lebensversicherungen bleibt es bei der bisherigen Rückkaufswerteregelung, die aber durch den BGH und das BVerfG zwischen 2005 und 2007 “ausgelegt” wurden.
- Für “Alte” Lebensversicherungen für den Fall der Berufsunfähigkeit gelten nicht alle Neuregelungen es sei denn, der VR vereinbart dies mit dem VN.
Stand der Ausführungen 18.1.2008. Die Erörterungen werden laufend ergänzt. Verbraucher können vom Justizministerium eine Broschüre mit den wichtigsten Aussagen bekommen.
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